Unter den Naturheilverfahren versteht man lt. Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein spezielle Maßnahmen zur Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.
Dazu gehören
- balneo-, klimatherapeutische und verwandte Maßnahmen
- bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutische Maßnahmen
- Massagebehandlung und reflexzonentherapeutische Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik
- die Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
- die Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
- die Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie
- physikalische Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie
- ausleitende und umstimmende Verfahren